Diese Zeiten verlangen von uns allen ziemlich viel ab. In diesen Zeiten braucht es auch für Präventionskurse flexible Lösungen. Am Freitagabend kam nun endlich die Bestätigung der Zentrale Prüfstelle Prävention: Die Präventionskurse dürfen als Live-Übertragung durchgeführt werden. Diese Sonderregelung gilt erstmal bis Ende September 2020.
Was bedeutet das konkret?
Alle Präventionskurse finden ab sofort als Video-Konferenz statt, so lange die die Kontaktbeschränkungen andauern. Du kannst dich für die Kurse über das Buchungssystem anmelden.
Unterscheiden sich die Online-Präventionskurse von den Präsenzkursen?
Die Online-Präventionskurse werden nach dem gleichen Konzept durchgeführt, wie sie auch für Präsenz- Präventionskurse vorgesehen sind. Die Inhalte sind identisch. Der einzige Unterschied ist, dass wir uns digital in einer Videokonferenz treffen.
Welche technischen Voraussetzungen gibt es für die Online-Präventionskurse?
Für die Teilnahme brauchst du keine technischen Vorkenntnisse. Zum Kursbeginn bekommst du einen Einwahllink, den du mit jedem Computer, Tablet oder Smartphone öffnen kannst. Es ist nicht notwendig für die Teilnahme eine Software herunterzuladen. Alternativ ist auch die Einwahl über eine Festnetztelefonnummer möglich. Die Videokonferenz ist mit einem Passwort geschützt, so dass nur angemeldete Teilnehmer*innen Zugang zum Kurs haben.
Bekomme ich eine anteilige Kostenerstattung für den Besuch eines Online-Präventionskurses?
Ja, aufgrund der Sonderregelung erhältst du auch für alle online durchgeführten Präventionskurse eine anteilige Kostenerstattung. Als Nachweis für deine Teilnahme erhältst du eine Teilnahmebescheinigung am Kursende zugeschickt.
Bis wann gilt diese Sonderregelung für digitale Präventionskurse?
Die Situation ist weiterhin sehr dynamisch. Die aktuelle Sonderregelung für Online-Präventionskurse gilt bis zum 30.09.2020.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Gern bin ich bei Fragen für dich da. Hier findest du alle Kontaktdaten.
Berlin, 20.04.2020